Rechnung aufbewahren
und Steuern sparen
Unsere Leistungen sind Handwerkerleistung und von der Steuer absetzbar. Voraussetzung ist, dass Sie die erstellte Handwerkerrechnung aufheben und bei der Steuererklärung mit einreichen.
Bei Fragen dazu diesem Thema geben wir Ihnen gerne Auskunft.